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Rehasport

Annette Buchholz Ansprechpartnerin Fachbereich

Was ist Rehabilitationssport?

Rehabilitationssport wirkt mit den Mitteln des Sports ganzheitlich auf Menschen mit Behinderungen ein. Er bietet Ihnen die Möglichkeit gemeinsam mit anderen durch Bewegung, Spiel und Sport Ihre Bewegungsfähigkeit zu verbessern und den Verlauf von Krankheiten positiv zu beeinflussen.
Er ist auf Art und Schwere und den körperlichen Allgemeinzustand der Betroffenen abgestimmt und wird Ihnen vom Arzt verordnet.
Er findet in Übungsgruppen mit speziell dafür ausgebildeten Übungsleitern und in einem begrenzten Zeitraum statt. Danach sollen die Übungen in Eigenverantwortung weiter durchgeführt werden.
Die Verschreibung des Rehabilitationssports ist nur in bestimmten Disziplinen möglich soweit es sich um Übungen handelt, mit denen das Ziel des Rehabilitationsports erreicht werden kann und zwar:

  • Gymnastik
  • Schwimmen
  • Bewegungsspiele in
  • Gruppen, Ausdauer- und Kraftausdauerübungen

Der Leistungsumfang des Rehabilitationssports ist zeitlich begrenzt, mit dem Ziel, die eigene Verantwortung für die Gesundheit zu stärken und zum langfristigen und selbständigen Bewegungstraining zu motivieren:

-       Im Regelfall beträgt er 50 Übungseinheiten, die in einem Zeitraum von 18 Monaten abzuleisten sind.

-       Bei bestimmten Indikationen werden 120 Übungseinheiten in 36 Monaten verordnet

-       In Herzgruppen beträgt die Verordnung 90 Übungseinheiten in 24 Monaten. Eine weitere Verordnung ist bei bestimmtem kardiologischen Befund möglich

-       Bei kognitiven oder psychischen Beeinträchtigungen 120ÜE/36 Monate

-       Übungen zur Stärkung des Selbstbewusstseins 28ÜE

Eine längere Leistungsdauer ist nach Einzelfallprüfung möglich, wenn die Leistungen notwendig, geeignet und wirtschaftlich sind.
Der Rehabilitationssport dient der Krankheitsbewältigung und ergänzt die ärztliche Behandlung.
Deshalb ist eine regelmäßige Teilnahme wichtig

Rehabilitationssport hat das Ziel, Ihre Ausdauer und Kraft, Koordination und Flexibilität zu verbessern, Ihr Selbstbewusstsein, insbesondere auch das Selbstbewusstsein von behinderten oder von Behinderung bedrohten Frauen und Mädchen, zu stärken und Ihnen Hilfe zur Selbsthilfe zu bieten.Hilfe zur Selbsthilfe hat das Ziel, Ihre eigene Verantwortlichkeit für Ihre Gesundheit zu stärken und Sie zum langfristigen, selbstständigen und eigenverantwortlichen Bewegungstraining zu motivieren.

  1. Wenn Ihr Arzt den Bedarf für eine Verordnung von Rehabilitationssport sieht, wird das Formular „Muster 56“ ausgefüllt, welches Sie bei Ihrem Arzt oder Ihrer Krankenkasse erhalten.
  2. Sie können sich nun eine Rehabilitationssportgruppe in Ihrer Nähe auswählen, in der Sie Ihren Rehasport durchführen möchten (siehe Vereine Bezirk).
  3. Dieses ausgefüllte Formular mit eingetragenem Rehasport-Anbieter übergeben Sie dann Ihrer Krankenkasse und lassen sich die Kostenübernahme bestätigen (Genehmigung).
  4. Wenn Ihre Krankenkasse die Verordnung genehmigt hat, legen Sie diese bitte der Reha-Einrichtung vor und dann können Sie mit dem Rehasport beginnen.

Bei der Suche nach einer passenden Gruppe können Sie sich jeder Zeit an den BRS Saarland wenden. Die Kontaktdaten finden Sie unter Kontakt.

In der Sportgruppe finden Sie Menschen, die ähnlich wie Sie von einer Einschränkung betroffen sind.
Neben dem gemeinsamen Sporttreiben ist auch der Austausch mit anderen ein wichtiges Element des Rehabilitationssports.
Die maximale Teilnehmerzahl einer Übungsveranstaltung beträgt grundsätzlich 15 Personen.
Die Dauer einer Übungsveranstaltung sollte wenigstens 45 Minuten betragen. Die Anzahl kann bis zu zwei Übungseinheiten pro Woche betragen, je nachdem was der Arzt auf der Verordnung angekreuzt hat.
Die Reha-Sportgruppe wird von einem speziell dafür ausgebildeten Übungsleiter gehalten.

Rehabilitationssport wird von verschiedenen Einrichtungen angeboten:

Vereine

Physiotherapie-Praxen

Sportstudios

und andere.

Die Anerkennung dieser Einrichtungen erfolgt im Saarland durch den Behinderten- und Rehabilitations-Sportverband Saarland e.V. (BRS).

Einen Wegweiser über alle anerkannten Einrichtungen im Saarland finden Sie unter:
der Rubrik Vereine,
dort können Sie Anbieter in Ihrer Nähe finden, indem Sie auf den entsprechenden Bezirk klicken.

Warum sollte ein Arzt Rehasport verordnen?

Viele Ärzte wollen ihre Patienten motivieren, sich mehr zu bewegen und suchen deshalb nach Möglichkeiten, Sport und Training zu verordnen. Die Möglichkeiten innerhalb des Heilmittelkatalogs sind inhaltlich eingeschränkt und zusätzlich hat jeder Arzt Angst, seine Heilmittelrichtgröße (Budget) zu überschreiten und damit in Regress genommen zu werden. Rehabilitationssport hat jedoch mit dem Heilmittelkatalog nichts zu tun, ist nicht budgetiert und kann pro Quartal beliebig vielen Patienten verordnet werden.

  • Rehabilitationssport ist verschreibungspflichtig durch einen Arzt. 
  • Jeder niedergelassene Arzt kann eine Rehaverordnung ausstellen.
  • Budgetfrei
  • Das Formular (Mustervordruck Nr. 56) muss im Original benutzt werden und kann daher nicht als Download zur Verfügung gestellt werden. 
  • Rehasport kann sowohl von den gesetzlichen Krankenkassen, als auch von der Rentenversicherung übernommen werden. 
  • Die Ärzte können den Mustervordruck kostenlos unter Angabe ihrer Arztnummer – wie jedes andere Formular (z. B. Rezepte, AU usw.) – bei den KV-Stellen bestellen. 

Rehasport ist sinnvoll NACH einem Klinik- od. Reha-Aufenthalt, wenn die Gruppenfähigkeit z.B. mit Krankengymnastik und in Einzeltherapie wieder hergestellt ist (z.B. Vollbelastung, etc.) 
Bitte die Patienten mit der Verordnung zur zuständigen Kasse schicken – DANACH an die bestehenden Rehasport-Gruppen verweisen. 
Die Anbieter von Rehasport finden Sie unter www.brs-aarland.de/Rehasport und
unter BRS Saarland e.V. 0681-3879-348 oder
Mail: a.buchholz@brs-saarland.de. 
Info zu Privatpatienten: Privatkassen erkennen selten Reha-Verordnungen an. Privatpatienten sollten deshalb vorher abklären, ob ihre Kasse das übernimmt.

Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für den Rehabilitationssport in vollem Umfang!

Die Vergütung für die Teilnahme am Rehabilitationssport ist zwischen den Anbietern und den gesetzlichen Krankenkassen vertraglich geregelt.

Wenn Sie dem Verein, in dem Sie Rehabilitationssport machen wollen, eine durch Ihre gesetzliche Krankenkasse genehmigte ärztliche Verordnung vorlegen, entstehen keine Kosten für Sie.

Es ist nicht zulässig, dass die Einrichtung  Zuzahlungen, Vorauskasse, Eigenbeteiligungen u. a. von Ihnen fordert. Eine Mitgliedschaft, nur für die Inanspruchnahme von Rehabilitationssport in Gruppen, ist für die Dauer der Verordnung nicht erforderlich.

Sämtliche Unterschriften, die im Voraus zu leisten sind, sind unzulässig.

Ein Ziel des Rehabilitationssports ist es, an ein lebensbegleitendes Sporttreiben heranzuführen, um die Nachhaltigkeit zu sichern. So kann auch während des Verordnungszeitraums freiwillig von Ihnen eine Mitgliedschaft im Verein abgeschlossen werden, mit der Sie zusätzliche Vereinsangebote nutzen können.

Nehmen Sie über das Angebot hinaus weitere Leistungen der Einrichtung in Anspruch, fallen nur dafür Beiträge für Sie an.

Das Rehabilitationssportangebot beinhaltet Übungsstunden, die von einem vom BRS lizenzierten Übungsleiter zu festgesetzten Zeiten in einer Gruppe abgehalten werden.

Die Einrichtung rechnet über den BRS mit Ihrer Krankenkasse ab. Legen Sie deshalb die genehmigte Rehabilitationssportverordnung und ein beigefügtes Schreiben Ihrer Krankenkasse der Einrichtung oder dem Übungsleiter vor.

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